Text zum Video 11.06.2007: Rechtsinformationssystem

Ab 1. Jänner 2004 werden die Bundesgesetzblätter authentisch nicht mehr in Papierform kundgemacht, sondern im Internet - im Rahmen des Rechtsinformationssystems des Bundes (RIS.bka.gv.at). Um die Authentizität und die Integrität der Rechtsvorschriften zu gewährleisten, werden alle verlautbarten Rechtsvorschriften mit einer elektronischen Signatur versehen. Das RIS wurde 2007 mit UN Public Service Award ausgezeichnet und bietet über BGBLs hinaus unter anderem Landesrecht, Gemeinderecht, Euorpäisches Gemeinderecht und Judikaturdokumentationen an.

10 Jahre Rechtsinformationssystem online!

Eine Erfolgsgeschichte die auf allen Ebenen Verwaltung erleichtert. Grund genug zurückzublicken.

Im Jahr 1980 haben wir im Bundeskanzleramt damit begonnen nach Wegen zu suchen, um den Zugang zu Recht zu erleichtern. Wir sind vor der Situation gestanden, dass die Rechtsordnung immer unübersichtlicher geworden ist. Überall dort, wo Rechtsfragen zu lösen waren, war der Aufwand um die richtige Rechtsvorschrift zu finden besonders groß und wir wollten versuchen diesen Aufwand zu reduzieren.

Das RIS entstand in einer Zeit als die Gesetzblätter noch gedruckt wurden. Damals kam der elektronische Abfall der Drucklegung in eine Datenbank und das war auch die Geburtsstunde des RIS.

Eine Stunde, die Schritt für Schritt von der Digitalisierung bis hin zur heutigen gänzlichen elektronischen Erstellung und Betreuung der heimischen Rechtsvorschriften geführt hat.

Rasch traten andere Inhalte hinzu: Judikatur, das Recht der Länder und Gemeinden und vor allem das Recht der Europäischen Union. Zunächst nur im Intranet, doch der Durchbruch stand 1997 statt mit dem kostenlosen Zugang ins Internet.

Es ist damals vor allem in den 70er Jahren beginnend in der öffentlichen Verwaltung zunehmend die elektronische Datenverarbeitung eingesetzt worden und die Idee war nun dieses Projekt einer übersichtlichen Darstellung der Rechtsordnung zu kombinieren mit der elektronischen Datenverarbeitung.

Die Eingabe und Kontrolle sowie Weiterleitung im internen Bereich erfolgen ebenfalls innerhalb des Systems, was ungeheure Papiermengen einsparen lässt und beschleunigen, da angeglichen an die Arbeitsschritte der einzelnen Stellen, den Weg von der Vorlage zum Gesetzestext.

Besonders erfreulich ist auch dass Österreich auf diesem Gebiet im internationalen Vergleich eine ganz herausragende Stellung hat.

Seit 2004 liefert das Projekt eRecht die Gesetze und Verordnungen elektronisch an das RIS und die Publikation erfolgt seither nur mehr elektronisch – und zwar authentisch über das RIS. eRecht und RIS wurden so zur Erfolgsformel. Mehrfach prämiert, zuletzt mit der Auszeichnung der Vereinten Nationen.

Wenn man jetzt den Zustand im Jahr 1980 mit dem heutigen vergleicht dann muss man sagen, dass das Projekt ein großartiger Erfolg war.

Die Perspektive: europaweit wird die authentische, elektronische Publikation angestrebt.

 

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