Video 11.06.2007: Rechtsinformationssystem
Ab 1. Jänner 2004 werden die Bundesgesetzblätter authentisch nicht mehr in Papierform kundgemacht, sondern im Internet - im Rahmen des Rechtsinformationssystems des Bundes (RIS.bka.gv.at). Um die Authentizität und die Integrität der Rechtsvorschriften zu gewährleisten, werden alle verlautbarten Rechtsvorschriften mit einer elektronischen Signatur versehen. Das RIS wurde 2007 mit UN Public Service Award ausgezeichnet und bietet über BGBLs hinaus unter anderem Landesrecht, Gemeinderecht, Euorpäisches Gemeinderecht und Judikaturdokumentationen an.
